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Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker (nachfolgend als THP bezeichnet) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Die Bezeichnung Kunde steht für das eindeutige Verständnis, stellvertretend für die Bezeichnungen Tierhalter, Tierbesitzer, Patientenbesitzer oder Verfügungsberechtigte/r.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des THP annimmt und sich an den THP zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.). Es bleibt der Honoraranspruch des THP für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratungen, erhalten.
Inhalt des Behandlungsvertrages:
Durch die Anwendung seiner erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier, erbringt der THP seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Es wird keine über die Heilung hinausgehende Behandlung des Tieres geschuldet.
Der Kunde wird seitens des THP über anwendbare Therapieformen und deren Vor-und Nachteile fachlich und wirtschaftlich beraten. Dem Kunden obliegt das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Wird dieses Recht nicht in Anspruch genommen, trifft der THP die Wahl.
Die vom THP angebotenen und angewendeten Therapieformen sind oft schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen somit nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Aus diesem Grund kann weder ein erwarteter Erfolg der Therapiemethode, noch eine Heilung garantiert, noch in Aussicht gestellt werden. Ein Heilverspechen wird nicht gegeben und ist zudem gesetzlich nicht zulässig.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für grob fahrlässige und/oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, als auch Verletzungen von Gesundheit, Körper und Leben. Des Weiteren gilt dies nicht für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die sach- und ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf. In solche einem Fall, wird die Höhe eines Schadenersatzanspruches auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungshilfen.
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der THP ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde insbesondere Beratungsinhalte oder die Behandlungen negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
Aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (besonders im Straßenverkehr, Wetterlagen, längere Behandlung eines vorherigen Kunden) kann es bei Haus- und/oder Stallbesuchen zu Verzögerungen kommen. Wurde eine Telefon oder Handynummer hinterlassen, wird der Kunde unverzüglich über die Verzögerung benachrichtigt. Wird ein vereinbarter Termin seitens des THP wegen einer Verhinderung nicht wahrgenommen, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Termine gelten dann als vertraglich vereinbart, wenn diese durch den THP schriftlich, bzw. elektronisch (Email, SMS, etc.) bestätigt wurden. Vereinbarte Termine, die seitens des Tierbesitzers nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit einem Ausfallhonorar von EUR 45,00 berechnet, sofern der abgesagte Termin nicht anderweitig durch den THP kurzfristig vergeben werden konnte. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
Für die Nicht-Teilnahme an gebuchten Gruppenstunden in der Hundeschule, wird eine Organisationspauschale von EUR 10,00 berechnet.
Der THP hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart sind, werden die Behandlungsgebühren in Anlehnung an die Richtlinien des Fachverbandes Niedergelassener Tierheilpraktiker FNT e.V. berechnet. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Das Honarar ist für den Behandlungstag vom Kunden bar oder mit Kartenzahlung an den THP gegen Quittung (dies gilt als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu entrichten. Sollten mehrere und regelmäßige Behandlungen nötig sein, besteht die Möglichkeit eine Sammelrechnung jeweils zum Ende des Monats zu erstellen. Der Kunde erhält eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung nach Eingang aller Befunde binnen einer Woche auf dem Postweg oder Email, je nach Kundenwunsch. Erfolgt der Versand per Email, gilt die Versandmeldung des verwendeten Internetanbieters als Ablieferungsbeleg. Ist keine Bar- oder Kartenzahlung der erbrachten Leistungen erfolgt, sind alle Rechnungen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Vermittelt der THP Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten anzuwenden wäre, unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, welche an Personen und / oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht wurden, unmittelbar und in voller Höhe.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften kann der THP zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet sein – z.B. bei anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten oder Diagnosen des Tieres oder auf behördliche, bzw. gerichtliche Anordnung hin. Der Inhalt der Behandlungsgespräche selbst obliegt der standesrechtlichen Schweigepflicht des THP. Eine Weitergabe von Inhalten dieser Gespräche bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des betroffenen Kunden. Vom THP werden Aufzeichnungen über die Leistungen in einer Patientenakte geführt. Eine Einsichtnahme in die Patientenakte steht dem Kunden nicht zu. Verlangt der Kunde eine Behandlungsakte, wird diese vom THP kostenpflichtig aus der Patientenakte erstellt. Befinden sich Originale in der Patientenakte, werden diese nur als Kopie (mit dem Vermerk „Abschrift“ / „Kopie“) der Behandlungsakte beigefügt. Der THP vernichtet Patientenakten 30 Jahre nach dem letzten Behandlungstag oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden. Liegen Gründe vor, dass eine Patientenakte für etwaige Beweiszwecke gebraucht wird, erfolgt keine Vernichtung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und die Daten des Tieres aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Bitte um Beachtung der Datenschutzerklärung: http://tierheilpraxis-huebsch.de/datenschutz.html
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Miesbach.
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Stand Juni 2022
Und nach telefonischer Vereinbarung
Hinweis gemäß Deutsches Heilmittelwerberecht § 3 HWG
Nach dem Deutschen Heilmittelwerberecht § 3 HWG weise ich darauf hin: Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist
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